Grundpflege
mit Herz und Kompetenz.
Individuelle Unterstützung bei Körperpflege und täglichen Aufgaben – zuverlässig und einfühlsam in Ihrer vertrauten Umgebung.
Was gehört zur Grundpflege?
Unsere Grundpflege umfasst alle wichtigen Basisleistungen des täglichen Lebens: Wir unterstützen Sie bei der Körperpflege – vom Waschen über Duschen bis zur Haar- und Rasurpflege – und helfen beim An- und Auskleiden. Auch die Begleitung zur Toilette und die Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme gehören zu unseren Leistungen. Darüber hinaus fördern wir Ihre Mobilität durch gezielte Bewegungs- und Mobilisationseinheiten, um Stürzen vorzubeugen und Ihre Beweglichkeit zu erhalten.
Individuelle Betreuung
nach Ihren Bedürfnissen.
Jede Pflegeleistung passt sich Ihrem persönlichen Bedarf an. Unsere Pflegekräfte arbeiten fachkundig, einfühlsam und respektvoll – ganz gleich, ob es um Hilfe bei der Körperpflege, beim Essen oder um Mobilitätsförderung geht.
So bleibt Ihre gewohnte Umgebung Ihr Zuhause, in dem Sie sich sicher und geborgen fühlen.
Unsere Leistungen im Überblick:
Als ambulanter Pflegedienst bieten wir Ihnen professionelle Grundpflege und individuelle Unterstützung zu Hause. Unsere Leistungen orientieren sich an Ihrem persönlichen Bedarf und fördern Sicherheit, Selbstständigkeit und Lebensqualität im Alltag.
Körperpflege
Unterstützung bei der Teil- oder Ganzwaschung sowie bei allen Maßnahmen der täglichen Hygiene.
Nahrungszubereitung und -aufnahme
Hilfe bei der Vorbereitung von Mahlzeiten und Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme.
Darm- und Blasenentleerung
Einfühlsame Hilfestellung bei der Intimpflege sowie Unterstützung bei der Ausscheidung.
Mobilisierung
Gezielte Bewegungsübungen und Mobilisationsmaßnahmen – individuell an Ihre körperliche Situation angepasst.
Pflegesachleistungen – Ihre Ansprüche nach Pflegegrad:
Im Rahmen der ambulanten Pflege können Pflegesachleistungen über die Pflegeversicherung abgerechnet werden. Die Höhe der monatlichen Leistungen richtet sich nach dem jeweiligen Pflegegrad:
bis zu 724 € pro Monat
bis zu 1.363 € pro Monat
bis zu 1.693 € pro Monat
bis zu 2.095 € pro Monat
Diese Beträge können für professionelle Pflegeleistungen durch einen zugelassenen ambulanten Pflegedienst eingesetzt werden.
Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1
Menschen mit Pflegegrad 1 haben Anspruch auf den monatlichen Entlastungsbetrag von 125 €. Dieser kann für anerkannte pflegerische Unterstützungsleistungen genutzt werden. Die Abrechnung erfolgt direkt über die Pflegekasse.
